Kfz-Rechtsschutz

Rechtsschutz

Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz

Damit auch das eigene Fahrzeug geschützt ist
Wenn ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist, dann ist der Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz genau die richtige Wahl für Sie. Damit sind zum einen Sie als Versicherungsnehmer und zum anderen jeder, der Ihr Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis benutzt, im Verkehrsbereich weltweit geschützt, und zwar
  • als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigter Fahrer des auf Sie zugelassenen oder mit Versicherungskennzeichen versehenen Land-Motorfahrzeuges sowie Anhängers und als Mieter jedes von Ihnen als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Land-Motorfahrzeuges sowie Anhängers,
  • als berechtigter Fahrer aller fremden Fahrzeuge, also solcher Fahrzeuge, die weder Ihnen gehören noch auf Ihren Namen zugelassen oder mit Versicherungskennzeichen versehen sind,
  • als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgast in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln, beispielsweise als Beifahrer im Auto Ihres Freundes.
Mehr darüber, welche Leistungen Ihnen der ALLRECHT Kfz-Rechtsschutz bietet, finden Sie auch unter den Leistungsbeispielen. Oder Sie sprechen uns einfach an. Wir beraten Sie gern.
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