







Gut geschützt, auch wenn das Fahrzeug nicht auf Ihren Namen zugelassen ist
Sie wollen ein nicht auf Sie zugelassenes Fahrzeug versichern? Kein Problem – mit dem Fahrzeug-Rechtsschutz treffen Sie genau die richtige Wahl. Sie als Verkehrsteilnehmer sind geschützt als Eigentümer/Halter für ein oder mehrere im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeuge, auch wenn diese nicht auf Sie zugelassen oder mit Versicherungskennzeichen versehen sind – selbstverständlich auch als Mieter jedes zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges.
Was genau versichert ist
Der Fahrzeug-Rechtsschutz gilt darüber hinaus bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr
Mehr darüber, welche Leistungen Ihnen der ALLRECHT Kfz-Rechtsschutz bietet, finden Sie auch unter den Leistungsbeispielen. Oder Sie sprechen uns einfach an. Wir beraten Sie gern.