Kfz-Rechtsschutz

Rechtsschutz

Fahrzeug-Rechtsschutz

Gut geschützt, auch wenn das Fahrzeug nicht auf Ihren Namen zugelassen ist

Sie wollen ein nicht auf Sie zugelassenes Fahrzeug versichern? Kein Problem – mit dem Fahrzeug-Rechtsschutz treffen Sie genau die richtige Wahl. Sie als Verkehrsteilnehmer sind geschützt als Eigentümer/Halter für ein oder mehrere im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeuge, auch wenn diese nicht auf Sie zugelassen oder mit Versicherungskennzeichen versehen sind – selbstverständlich auch als Mieter jedes zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges.

Was genau versichert ist

Der Fahrzeug-Rechtsschutz gilt darüber hinaus bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr

  • als berechtigter Fahrer aller fremden Fahrzeuge, d. h. solcher Fahrzeuge, die weder Ihnen gehören noch auf Ihren Namen zugelassen oder mit Versicherungskennzeichen versehen sind und
  • als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgast in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln.

Mehr darüber, welche Leistungen Ihnen der ALLRECHT Kfz-Rechtsschutz bietet, finden Sie auch unter den Leistungsbeispielen. Oder Sie sprechen uns einfach an. Wir beraten Sie gern.

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