Kfz-Rechtsschutz
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Kfz-Rechtsschutz

Leistungsbeispiele

Damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben

Ein Verkehrsunfall ist schon schlimm genug. Die Kosten für daraus resultierende Rechtsstreitigkeiten können die Haushaltskasse empfindlich treffen. Gut zu wissen, dass es den Kfz-Rechtsschutz gibt, wie die folgenden Beispiele zeigen:
  • Ihr Fahrzeug wird von einem schleudernden LKW-Anhänger erfasst und bleibt mit Totalschaden liegen. Sie als Fahrer und zwei Bekannte erleiden schwere Verletzungen. Ihre Schadenersatzansprüche sowie die der beiden Bekannten müssen mit Unterstützung eines Anwalts geltend gemacht werden (Schadenersatz-Rechtsschutz).
  • Nachdem Sie Ihr Kfz veräußert haben und der Käufer dieses ordnungsgemäß verschrottet hat, werden Sie auf Zahlung weiterer Kfz-Steuer verklagt. Sie müssen sich gegen die Klage zur Wehr setzen (Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten).
  • Ihnen soll der Führerschein entzogen (oder eingeschränkt) werden. Mit Unterstützung eines Anwalts müssen Sie sich im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und anschließend im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen den Entzug (oder die Einschränkung) Ihrer Fahrerlaubnis zur Wehr setzen (Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen).
  • Sie sollen mit Ihrem Fahrzeug einen Verkehrsunfall verschuldet haben, bei dem zwei Fußgänger schwer verletzt wurden. Es erfolgt Anklage gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung (Straf-Rechtsschutz).
  • Sie erhalten einen Bußgeldbescheid wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Es droht eine Eintragung in die Verkehrssünder-Kartei. Sie müssen sich gegen den Bußgeldbescheid im Bußgeldverfahren zur Wehr setzen (Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz).
  • Sie lassen den Motor Ihres PKW überholen und reparieren. Auf einer anschließenden Reise fällt dieser wieder aus. Eine auswärtige Werkstatt muss den Motor erneut reparieren. Aufgrund des Reparaturvertrages verklagen Sie die erste Werkstatt auf Ersatz Ihres Schadens (Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht).


Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, für welche Folgen Sie mit dem Kfz-Rechtsschutz abgesichert sind, sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern.