




Fragen Sie – wir antworten gerne!
An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere haben, nutzen Sie doch unsere Kontaktmöglichkeiten.
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung stellt Sie von Ansprüchen frei, die gegen Sie zum Beispiel vom Unfallgegner gerichtet werden. Das heißt, ein Dritter macht berechtigt oder unberechtigt Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen gegen Sie in Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug geltend. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung kommt aber beispielsweise nicht dafür auf, wenn Sie selber gegen einen anderen Unfallbeteiligten Schadenersatz- und andere Ansprüche durchsetzen wollen. Diese Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung für Sie.