


Fragen Sie – wir antworten gerne!
An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie doch unsere Kontaktmöglichkeiten.
Die Privat-Haftpflicht schützt Sie, wenn ein Dritter Schadenersatzforderungen gegen Sie berechtigt oder unberechtigt geltend macht. Aber sie unterstützt Sie nicht, wenn Sie selbst Forderungen durchsetzen wollen oder sich gegen Bescheide u.a. wehren wollen. Solche Kosten ersetzt Ihnen aber die ALLRECHT mit dem Familien-Rechtsschutz.
Ja, Strafrechtliche Rechtsstreitigkeiten im beruflichen Bereich sind im Familien-Rechtsschutz mitversichert. Dies gilt jedoch nicht für Selbstständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende, die hierfür einen zusätzlichen Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe benötigen.