Familien-Rechtsschutz
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Familien-Rechtsschutz

Fragen und Antworten

Fragen Sie – wir antworten gerne!

An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie doch unsere Kontaktmöglichkeiten.



 
Ich habe eine Privat-Haftpflichtversicherung. Reicht das nicht, um Kosten von Rechtsstreitigkeiten zu tragen?

Die Privat-Haftpflicht schützt Sie, wenn ein Dritter Schadenersatzforderungen gegen Sie berechtigt oder unberechtigt geltend macht. Aber sie unterstützt Sie nicht, wenn Sie selbst Forderungen durchsetzen wollen oder sich gegen Bescheide u.a. wehren wollen. Solche Kosten ersetzt Ihnen aber die ALLRECHT mit dem Familien-Rechtsschutz.


 
Ein Kollege wirft mir vor, ich hätte seinen schweren Betriebsunfall verschuldet, aus dem er ein Gehleiden zurückbehält. Hilft mir die ALLRECHT, wenn mich dieser Kollege wegen fahrlässiger Körperverletztung vor Gericht anklagt?

Ja, Strafrechtliche Rechtsstreitigkeiten im beruflichen Bereich sind im Familien-Rechtsschutz mitversichert. Dies gilt jedoch nicht für Selbstständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende, die hierfür einen zusätzlichen Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe benötigen.