





Hat der Versicherte Anspruch auf Leistungen aufgrund von Demenz aus seiner Pflegepflichtversicherung, zahlt SIGNAL IDUNA ein Betreuungsgeld. Dieses Betreuungsgeld beträgt pro 1 Euro versichertem Pflegetagegeld 1 % der Leistung aus der Pflegepflichtversicherung.
Beispiel:
Der Versicherte erhält 200 Euro monatliche Betreuungsleistung aus der Pflegepflichtversicherung. Bei SIGNAL IDUNA ist ein Pflegetagegeld in Höhe von 50 Euro versichert.
Die Demenzleistung beträgt dann 50 % von 200 Euro also 100 Euro; insgesamt somit 1.200 Euro pro Kalenderjahr.
Das vereinbarte Pflegetagegeld erhöht sich ohne erneute Gesundheitsprüfung alle drei Jahre um 10 Prozent - auch im Leistungsfall!
Für die versicherte Person besteht nach Ablauf von 60 Monaten und erneut nach Ablauf von 120 Monaten das Recht, den bestehenden Versicherungsschutz bis zur Höhe des bisherigen versicherten Tagessatzes ohne erneute Gesundheitsprüfung in den Tarif PflegeTOP umzustellen.