Bei Pflegebedürftigkeit oder wenn diese durch einen Arzt vermutet wird besteht ab einer versicherten Monatsrente von 1.000 EUR Anspruch auf folgende Assistanceleistungen:
- Pflegeheimplatzgarantie (Vermittlung eines vollstationären Pflegeheimplatzes, sofern häusliche bzw. teilstationäre Pflege nicht möglich ist)
- Pflege-Manager (Beratung sowie Benennung und Vermittlung von Pflegedienstleistungen)
- Vermittlung und Organisation mit Kostenübernahme (Begleitservice, Fahrdienst, Menüservice, Besorgungen/ Einkäufe, Reinigen der Wohnung, Versorgung der Wäsche, Pflegeschulung für Angehörige) bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 2.000 Euro für längstens 10 Wochen
- Reha Management (Informationsdienstleistungen, medizinische, berufliche und Kinder- Rehabilitation, Herstellen von Kontakten und Organisation der Inanspruchnahme zu Institutionen des sozialen Umfeldes)