Wenn Glas zerspringt, muss es schnell ersetzt werden
Geht ein Fenster Ihrer Wohnung oder Ihres Einfamilienhauses zu Bruch, muss schleunigst Ersatz her. Die Haushaltglasversicherung steht Ihnen zur Seite, wenn Glas in Ihrem Gebäude oder Mobiliar bricht. Das Besondere dieser Versicherung: Sie bekommen Ihre Verglasung direkt ersetzt – den Glasereifachbetrieb empfehlen wir Ihnen gerne und rechnen direkt mit ihm ab.
Für die Wohnung oder das Einfamilienhaus
Die Haushaltglasversicherung bietet Ihnen Schutz gegen Glasbruch von Gebäude- und die Mobiliarverglasung Ihrer Wohnung oder Ihres Einfamilienhauses. Wenn Sie die Gebäudeverglasung eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses gegen Bruchschäden versichern möchten, empfehlen wir die
Gebäudeglasversicherung.Was versichert ist
Im Mittelpunkt der Haushaltglasversicherung stehen Glasbruchschäden an der Gebäude- und Mobiliarverglasung, beispielsweise:
- Fensterscheiben gehen durch Materialermüdung des Rahmens, durch Zuschlagen oder Unachtsamkeit zu Bruch
- Glasscheiben an einer Vitrine bersten
- die Glaskeramik-Kochfläche zerbricht durch Spannungen oder nach einer unachtsamen Beschädigung
Gut zu wissen, dass es mehr Leistung gibt
Neben dem Glasbruch von Gebäude- und Mobiliarverglasungen in Wohnungen oder im Einfamilienhaus sind beitragsfrei mitversichert:
- Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfeld)
- Kunststoffscheiben
- Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben bis zu 1.000 EUR
- Sonderkosten für Gerüste, Kräne und für die Beseitigung von Hindernissen bis zu 1.000 EUR
Interessiert? Dann sprechen Sie uns einfach an!