Haushaltglasversicherung

Fragen und Antworten

Fragen Sie – wir antworten gerne!

An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.



 
Wer kommt für die zerbrochene Glasscheibe in meinem Erker auf?

Die Haushaltglasversicherung bezahlt den Schaden der Gebäudeverglasung an Ihrer Wohnung oder Ihrem Einfamilienhaus. Darüber hinaus übernehmen wir auch eventuell anfallende Sonderkosten für Gerüste, Kräne oder auch die Beseitigung von Hindernissen – und zwar bis zu einem Wert von 1.000 EUR.


 
Mein großer, im Wohnzimmer montierter Spiegel ist zu Bruch gegangen. Hilft mir die Haushaltsglasversicherung?

Ja. Die Haushaltglasversicherung ersetzt Schäden an Scheiben und Glasplatten. Dazu gehören auch Spiegel und Bildverglasungen.


 
Ich habe eine Duschkabine aus Glas. Wenn die kaputt geht, kommt die Haushaltglasversicherung dafür auch auf?

Ja. Auch die gläserne Duschkabine fällt unter den Versicherungsschutz der Haushaltglasversicherung. 
 
 
Reicht meine Hausratversicherung nicht für die Versicherung von Glasbruch aus?

Nein, denn die Hausratversicherung ersetzt nur Schäden an Ihrem Hausrat, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl und darauf folgenden Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstanden sind. Der Schutz gegen weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch oder Rückstau ist gegen Zuschlag möglich.

Gebäudeverglasungen, also Fenster oder Türverglasungen, gehören nicht zum Hausrat. Es gibt nur eine Ausnahme: Gebäudebeschädigungen in Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl im Bereich oder in der Wohnung sind über die Hausratversicherung abgedeckt. Aber auch das reicht nicht: Wird eine Scheibe beispielsweise von einem spielenden Kind oder von einem Randalierer eingeworfen, liegt kein Einbruchdiebstahl und damit kein Versicherungsschutz über die Hausratversicherung vor.
 

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