Gewässerschaden-Haftpflicht

Fragen und Antworten

Fragen Sie – wir antworten gerne!

An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie doch unsere Kontaktmöglichkeiten.



 
Ist ein Gewässerschaden nicht bereits in meiner Privat-Haftpflicht abgedeckt?

Das kommt darauf an, was Ihre Privat-Haftpflicht an Deckungserweiterungen enthält. Bei uns beispielsweise sind bestimmte Kleingebinde bis 25 Liter je Behältnis oder insgesamt 100 Liter mitversichert. In der Variante Komfort ist sogar ein privater Öltank im Ein- oder Zweifamilienhaus mit einem Fassungsvermögen von bis zu 10.000 Liter enthalten. Am besten, Sie lassen sich von Ihrem SIGNAL IDUNA Außendienstpartner Ihres Vertrauens beraten.


 
Muss ich auch haften, wenn ich gar keine Schuld an der Gewässerverunreinigung trage?

Die Gewässerschadenhaftung ist eine so genannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet für Sie, dass Sie unabhängig von der Frage einer Schuld haften, wenn von Ihrem Grundstück eine Gewässerverunreinigung ausgeht. Deshalb empfehlen wir auch dringend, eine Gewässerschaden-Haftpflicht abzuschließen, sofern nicht bereits über die Privat-Haftpflicht ausreichender Schutz besteht.

uid: / / 11512
Ihr Berater vor Ort
Ihr Berater vor Ort
Ihr Berater vor Ort weiter
PLZ oder Name
Service
Suche
Bitte Suchbegriff eingeben:
weiter
Service
Service Seite vorlesen Seite vorlesen Seite drucken Seite drucken Seite empfehlen Seite empfehlen
copyright PVAG 2009