




Fragen Sie – wir antworten gerne!
An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie doch unsere Kontaktmöglichkeiten.
Das ist richtig. Dennoch sind Sie damit nicht „aus dem Schneider“. Denn wenn ein Dritter in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben zu Schaden kommt, wird der seine Ansprüche zunächst gegen Sie geltend machen. Ob Sie diese Haftung an den Generalunternehmer weiterreichen können, prüfen wir für Sie. Und oft genug bleibt dabei doch Haftung bei Ihnen als Bauherr hängen – dann zahlen wir den Schaden.
Die Bauherrenhaftung bei privaten Bauvorhaben ist ihn einem kleineren Umfang in der Privat-Haftpflicht enthalten. Bei der SIGNAL IDUNA zum Beispiel für Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 20.000 Euro bei der Tarif-Variante Basis oder sogar 50.000 Euro bei der Tarif-Variante Komfort. Ist die Bausumme aber größer, entfällt die Mitversicherung über die Privat-Haftpflicht, und Sie benötigen eine eigenständige Bauherren-Haftpflicht. Das Gleiche gilt, wenn Sie keine privaten, sondern gewerbliche Bauvorhaben betreiben. Am besten, Sie besprechen Ihren Bedarf gemeinsam mit uns, wir werden Sie gern beraten.