






Wenn Sie als Gebäude- oder Grundstückseigentümer haften müssen
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn berechtigt oder unberechtigt Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. Das Besondere daran ist, dass Sie - anders als in den meisten anderen Bereichen des privaten Lebens - selbst dann für einen Schaden haften müssen, wenn Sie keine unmittelbare Schuld daran tragen. Das wird als Gefährdungshaftung bezeichnet und ist im Gesetz geregelt.
Zudem haben Sie besondere Pflichten als Haus- und Grundbesitzer. So müssen Sie beispielsweise das Haus in einem verkehrssicheren baulichen Zustand halten, Gehwege im Winter von Schnee und Eis räumen oder Grundstücke und Bauruinen absichern, von denen besondere Gefahren ausgehen.
Wann die Privat-Haftpflicht nicht einspringt
Über die Privat-Haftpflicht haben Sie zwar, je nach Tarif-Variante, bereits Versicherungsschutz, wenn Sie
In folgenden Fällen benötigen Sie jedoch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung:
Für Betriebs-, Fabrikations-, Lager-, Verkaufsgebäude sowie Wohn- und Geschäftshäuser von Eigentümergemeinschaften benötigen Sie eine gesonderte Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für gewerbliche Risiken.
Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig!
Denn auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn der Bedarf vorher festgestellt und richtig umgesetzt wurde. Wir helfen Ihnen gerne dabei, den für Ihren Bedarf passenden Versicherungsschutz zu finden.