




Fragen Sie – wir antworten gerne!
An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.
Doch, als Gebäudeeigentümer haften Sie in jedem Fall. Sie können allenfalls versuchen, Ihre Mieter in Regress zu nehmen, wenn diese schuldhaft Ihre Pflichten verletzt haben – aber ob Sie damit Erfolg haben, ist aus verschiedenen Gründen ungewiss. Aus diesem Grund empfehlen wir jedem Haus- und Grundbesitzer dringend, eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit Sie im Schadensfall vor den finanziellen Folgen geschützt sind.
Wenn Sie eine Wohnung innerhalb der Wohnungseigentumsanlage besitzen und auch selbst bewohnen, sind Sie bei uns über die Privat-Haftpflicht ausreichend geschützt, was Haftpflichtansprüche gegen Sie in Ihrer Eigenschaft als Wohnungseigentümer angeht. Wenn Sie Wohnungen vermieten, empfehlen wir Ihnen die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, um Ihre Haftung daraus abzudecken. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, als WEG eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht abzuschließen, die diejenigen Haftungsrisiken abdeckt, die die WEG eingeht.