




Als Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie das Herz Ihres Unternehmens. Ohne Sie läuft nichts – oder Sie müssen auf Einnahmen verzichten oder sich teuer vertreten lassen.
Das Krankentagegeld der SIGNAL IDUNA hilft Ihnen dabei, dass Sie in Ruhe gesund werden können, ohne auf Ihr gewohntes Einkommen aus dem Betrieb zu verzichten. Damit ersetzen Sie entgehenden Gewinn oder die Kosten einer Vertretung. Die Höhe des Krankentagegelds bestimmen Sie selbst: Es wird nur durch das nachweisbare Einkommen aus dem Betrieb oder der freiberuflichen Tätigkeit begrenzt.
Und Sie haben die Wahlfreiheit, wann die Zahlung einsetzen soll. Schon ab dem 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit kann es einsetzen, aber alternativ sind auch der 15., 22., 29., 43., 92., 183., 274., 365., 547.oder sogar 729. Tag möglich. Denn manche Kunden wollen das Krankentagegeld vor allem dann einsetzen, wenn der Verdienstausfall langfristig zu groß wird. Ein später beginnendes Tagegeld ist zudem günstiger.
Übrigens wählen viele Kunden ein gestaffeltes Krankentagegeld, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Wunsch nach frühzeitiger und vollständiger Absicherung des Verdienstausfalls sowie nach günstigen Kosten zu erreichen.
Ein Verdienstausfall bedeutet, auf gewohnten Lebensstandard verzichten zu müssen. Außerdem erhöht es den Druck, möglicherweise früher wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren, als es unter gesundheitlichen Aspekten richtig wäre.
Bei Selbstständigen und Freiberuflern fehlt praktisch ab dem ersten Tag das Einkommen. Ein Beispiel:
Ein selbstständiger Unternehmer mit einem Gewinn von knapp 60.000 Euro im Jahr muss bei einer länger als zwei Wochen andauernden Arbeitsunfähigkeit einen spürbaren Umsatzrückgang befürchten. Bei mehr als sechs Wochen würde dieser Ausmaße annehmen, dass für diesen Zeitraum kein Gewinn und damit kein Einkommen mehr erzielt wird. Bei der SIGNAL IDUNA vereinbart er deshalb ein Krankentagegeld in Höhe von 60 Euro ab dem 22. Tag und weiteren 65 Euro ab dem 43. Tag.