





Ihr hilfreicher Reisebegleiter
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt grundsätzlich auch Krankheitskosten, wenn Sie sich anlässlich von Auslandsaufenthalten in ärztliche, zahnärztliche oder stationäre Behandlung begeben müssen. Das gilt allerdings nur für diejenigen Länder, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen.
Und auch dann ist keineswegs überall gewährleistet, dass Ihre Kosten übernommen werden. Denn vielfach wird die Europäische Krankenversicherungskarte oder der Auslandskrankenschein nicht akzeptiert, sondern die sofortige bare Begleichung von Behandlungskosten verlangt - aber nicht auch voll von der Krankenkasse erstattet.
Volle Leistung, überall
Mit der Auslandsreise-Krankenversicherung der SIGNAL IDUNA brauchen Sie sich darüber keine Gedanken mehr zu machen. Ganz gleich wo, Ihre Kosten werden zu 100% erstattet, und zwar für
ambulante ärztliche Heilbehandlung
Mehr darüber, welche Leistungen Ihnen die Reise-Krankenversicherung der SIGNAL IDUNA bietet, finden Sie unter den Leistungsbeispielen.
Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns einfach an.
Beiträge Reisekranken-Versicherung

| Jahres-Reisekranken-Versicherung | |
| bis 64 Jahre: | 7,70 EUR pro Person |
| ab 65 Jahre: | 24,00 EUR pro Person |
| Familie: | 17,00 EUR |

| Tages-Reisekranken-Versicherung | ||
| 1. - 31. Tag der Reise | 31. -365. Tag der Reise | |
| bis 64 Jahre: | 0,40 EUR | 1,50 EUR |
| ab 65 Jahre: | 1,00 EUR | 3,80 EUR |