Damit der Urlaub in guter Erinnerung bleibt
In vielen Ländern gibt es Probleme, wenn Sie als gesetzlich Krankenversicherter zum Beispiel mit der Europäischen Krankenversicherungskarte oder dem Auslandskrankenschein versuchen, eine Behandlung zu erhalten. Die Stiftung Warentest meint dazu beispielsweise: „Gesetzlich Krankenversicherte sollten für ihren Urlaub im Ausland eine Reisekrankenversicherung abschließen“ (Juni 2006).
Einige Beispiele:
- Ein Kassenpatient erkrankt in Ägypten und muss sich dort einer Behandlung unterziehen. Da kein Sozialversicherungsabkommen besteht, muss er die Kosten selbst tragen.
- Ein anderer Urlauber muss sich in Spanien behandeln lassen. Der Arzt besteht auf Barzahlung. Heimgekehrt, muss der Urlauber erfahren, dass die abgerechneten Leistungen nicht in voller Höhe nach deutschem Krankenversicherungsrecht abzurechnen sind, auf der Differenz bleibt er sitzen.
- Eine Urlauberin ist im Ausland erkrankt. Es wird dringend angeraten, sie zu weiteren medizinischen Behandlungen nach Deutschland zu fliegen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt solche Kosten allerdings nicht.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wie Sie Ihre Gesundheit auch im Ausland mit der Auslandsreise-Krankenversicherung der SIGNAL IDUNA absichern können, sprechen Sie am besten mit uns, wir beraten Sie gern.