




Beamte erhalten im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn eine Beihilfe in Höhe von 50% - 85% zu den Kosten, die Ihnen und Ihren Familienangehörigen durch Krankheitsfälle entstehen. Der individuelle Prozentsatz ist dabei abhängig von der jeweils geltenden Beihilfevorschrift.
Polizeibeamte genießen für ihre Person - nicht für Ihre Angehörigen - in vielen Bundesländern während der Ausbildung „Heilfürsorge“; in einigen Bundesländern wird die Heilfürsorge sogar bis zur Pensionierung gewährt. Als Ergänzung zu der danach einsetzenden Beihilfe empfiehlt sich der Abschluss einer bedarfsgerechten SIGNAL Krankenversicherung. Denn die Beihilfe deckt später nur einen Teil der entstehenden Kosten ab. Das gilt übrigens auch für Soldaten. Sie erhalten Heilfürsorge bis zur Pensionierung.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung spielt der Gesundheitszustand eine wesentliche Rolle. Wartet man damit bis zum Ende der Heilfürsorge, kann sich der eigene Gesundheitszustand schon verschlechtert haben. Liegen nämlich ernsthafte Erkrankungen vor, verteuert sich der Versicherungsschutz unter Umständen empfindlich. Im Einzelfall ist die Versicherung in einem hochwertigen Versicherungsschutz sogar unmöglich.
Wer in jungen Jahren, solange er völlig gesund ist, eine Anwartschaftsversicherung abschließt, hat in dieser Beziehung keine Sorgen. Der unschlagbare Vorteil der Anwartschaft: Die Gesundheitsprüfung erfolgt zu Beginn der Anwartschaft - also in jungen (gesunden) Jahren. Verschlechterungen des Gesundheitszustandes, die während der Dauer der Anwartschaft auftreten, sind dann bei Aktivierung des Versicherungsschutzes ohne Einschränkungen mitversichert. Auch ohne Beitragszuschlag.
Eine SIGNAL Anwartschaft sichert den Zugang zu einer umfassenden und hochwertigen Gesundheitsversorgung. Sicherlich ein gutes Gefühl, dass besonders im Alter an Bedeutung gewinnt.
Die seit dem 01.01.2009 bestehende Versicherungspflicht für Beihilfeberechtigte in der privaten Krankenversicherung verbessert die Situation auch nicht. Garantiert sie doch nur die Aufnahme in den Basistarif. Und der Basistarif stellt - wie der Name es bereits vermuten lässt - auch nur Grundleistungen zur Verfügung. Der bestehende Beihilfeanspruch wird dadurch entweder nicht oder nur unzureichend ergänzt. Nicht vergessen darf man, dass der Leistungsumfang des Basistarifes vor Eingriffen des Gesetzgebers nicht sicher ist.
Was macht eine Anwartschaft für Ihre Zukunft so wertvoll?
Anders als bei den Tarifen der SIGNAL Krankenversicherung kann der Gesetzgeber auf die Leistungen des Basistarifes Einfluss nehmen. Durch die Koppelung des Basistarifes an den Leistungsumfang der GKV schlägt sich jede GKV-Leistungseinschränkung auch im Leistungsumfang des Basistarifes nieder.
Wie sich der GKV Leistungsumfang in den letzten Jahren zurückentwickelt hat, ist uns allen noch in bester Erinnerung. Und weitere Einschränkungen sind nur noch eine Frage der Zeit. Ohne Anwartschaftsversicherung auf einen hochwertigen privaten Krankenversicherungsschutz ist man im Falle einer ernsthaften Erkrankung lebenslang auf die Grundleistungen des Basistarifs angewiesen. In einer Situation also, in der eine hochwertige und umfassende Versorgung von existenzieller Bedeutung ist.
Deshalb die SIGNAL Empfehlung: Nie ohne Anwartschaft!