




Fragen Sie – wir antworten gerne!
An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie doch unsere Kontaktmöglichkeiten.
Wenn Ihr Auto innerhalb eines Monats nach der Schadenmeldung wiedergefunden wird, ersetzen wir gemäß dem vereinbarten Versicherungsschutz die am Fahrzeug entstandenen Schäden. Darüber hinaus kommen wir für eventuelle Reisekosten zum Fundort auf. Taucht Ihr Fahrzeug erst nach dieser Frist oder gar nicht wieder auf, zahlen wir den Wiederbeschaffungswert an Sie aus – abzüglich eines evtl. vereinbarten Selbstbehaltes.
Grundsätzlich ist die Vollkasko für neuwertige Fahrzeuge gedacht.
Fahren Sie ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug, so sind Sie in aller Regel durch den jeweiligen Leasing- oder Finanzierungsvertrag verpflichtet, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Und selbst wenn keine Verpflichtung besteht, Sie aber noch auf längere Zeit Raten zu zahlen haben, empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung. Wird nämlich Ihr Fahrzeug gestohlen oder durch einen Unfall zerstört, bleibt Ihnen ein Ratenzahlungsvertrag auf jeden Fall erhalten. Sie zahlen also für ein Auto, das gar nicht mehr existiert. Eine Vollkaskoversicherung ersetzt Ihnen den Schaden und Sie können sich ohne finanziellen Verlust nach einem Ersatz umschauen.
Wie lange es sich lohnt, eine Vollkasko aufrecht zu erhalten, ist individuell und in Abhängigkeit vom Fahrzeugwert zu entscheiden.