




Um die Warte- und Bearbeitungszeiten in den Zulassungsbehörden zu verkürzen, wurde das eVB-Verfahren eingeführt.
Seit dem 01.03.2008 händigt der Versicherer dem Kunden keine Papier-Versicherungsbestätigung mehr aus, sondern stellt für ihn eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) in einer zentralen Datenbank bereit. Die Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese Datenbank und können die eVB von dort abrufen.
Damit die eVB und der Kunde zueinander finden, erhält der Kunde vom Versicherer eine Versicherungsbestätigungsnummer, die sogenannte VB-Nummer. Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie „SU12345“.
Bei der Anmeldung des Fahrzeugs nennt der Kunde „seine“ VB-Nummer dem Mitarbeiter der Zulassungsbehörde. Dieser kann dann damit online überprüfen, ob für den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung vom Versicherer hinterlegt wurde. Ist dies der Fall, kann das Fahrzeug zugelassen werden.
Wie und wo erhalten Sie eine VB-Nummer für Ihre Fahrzeugzulassung?
Wenn Sie ein Fahrzeug auf sich zulassen wollen, benötigen Sie eine VB-Nummer. Diese erhalten Sie so:
1. Sie können sich die VB-Nummer auf einfachem Wege per Telefon, E-Mail oder auch per SMS von Ihrem Außendienstpartner mitteilen lassen.
2. Kennen Sie den Kundenbereich „meine SIGNAL IDUNA“ auf unseren Internetseiten https://meine.signal-iduna.de?
Als registrierter Kunde haben Sie hier die Möglichkeit, einfach und bequem eine eVB zu beantragen.
Was Sie sonst noch beachten sollten:
Weitere Informationen
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Die von den Autoversicherern und dem GDV getragene GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG wurde beauftragt, das eVB-Verfahren auszugestalten und umzusetzen. Weitere Informationen unter www.gdv.de und www.versicherung-und-verkehr.de.