Verdienstausfall beim Arbeitnehmer
Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, meist für sechs Wochen. Anschließend entfällt die Lohnzahlungspflicht.
Als
gesetzlich Krankenversicherter können Sie im Anschluss an die Lohnfortzahlung ein
Krankengeld von Ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen. Doch das „normale“ Einkommen ist damit nicht gesichert:
- Das Krankengeld wird maximal 78 Wochen lang für dieselbe Erkrankung gezahlt. Danach können Sie versuchen, die Anerkennung einer Erwerbsminderung zu erhalten – oder vom Ersparten leben.
- Das Krankengeld stellt nur einen teilweisen Ersatz des bisherigen Einkommens dar. Es ist begrenzt auf 70% des letzten Brutto- und auf 90% des letzten Nettoeinkommens. Für die Praxis spielt die zweite Grenze die entscheidende Rolle.
- Von den 90% des letzten Nettoeinkommens müssen Sie aber Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung abziehen lassen. Das heißt, dass Sie effektiv gut 22 Prozent weniger netto in der Tasche haben!
- Haben Sie zudem ein Einkommen oberhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung, wird das Krankengeld auch nur von dem anteiligen Einkommen bis zu dieser Grenze berechnet. Das bedeutet für Sie, dass der Verdienstausfall noch größer wird.
Aber den dadurch entstehenden Verdienstausfall können Sie auffangen: Mit dem Krankentagegeld für Arbeitnehmer der SIGNAL IDUNA.
Auch als privat krankenversicherter Arbeitnehmer sollten Sie das Krankentagegeld für Arbeitnehmer vereinbaren, damit Sie nach Ablauf der Lohnfortzahlung über einen Ersatz des Einkommens verfügen.
Verdienstausfall beim Selbstständigen
Bis auf wenige Selbstständige, die in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben die meisten keinen gesetzlichen Schutz bei Verdienstausfall.
Das bedeutet aber auch, dass Sie Ihre Absicherung mit dem Krankentagegeld für Selbstständige flexibel nach eigenen Wünschen gestalten können.