





Mit dem eigenen Gehalt vorsorgen
Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch darauf, ihre Altersversorgung über den Betrieb aufzustocken - und zwar im Wege der so genannten Entgeltumwandlung.
Das Prinzip ist einfach: Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber einen Verzicht auf einen Teil Ihres Gehaltes, entweder laufend monatlich oder auch bei bestimmten Sonderzahlungen wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Das eingesparte Gehalt führt der Arbeitgeber an den jeweiligen Träger der betrieblichen Altersversorgung ab.
Dies wird zum einen vom Staat großzügig gefördert - und zum anderen haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Vorsorgekapital auch bei Insolvenz Ihres Betriebes sicher ist. Zudem können Sie Ihren Vorsorgevertrag bei einem Arbeitgeberwechsel „mitnehmen“ oder übertragen lassen
Ihr Arbeitgeber entscheidet sich für einen der verschiedenen Wege der betrieblichen Altersversorgung. In Frage kommen für die Entgeltumwandlung alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:
Das Wichtigste: Ihr Bedarf
Damit Ihre Altersvorsorge über die Entgeltumwandlung optimal ihre Zwecke erfüllt, empfehlen wir eine Beratung durch Ihre SIGNAL IDUNA.