




Die zuvor genannten Beispiele machen deutlich, mit welchen Tricks und Verhaltensmustern die Täter ans Werk gehen. Sie entwickeln ständig neue Methoden, um an fremdes Eigentum heranzukommen. Sollten Sie einmal in eine unseren Beispielen ähnliche Situation hineingeraten, versuchen Sie rechtzeitig, sich zu schützen. Verhalten Sie sich im täglichen Leben stets vorsichtig und umsichtig, jedoch nicht ängstlich. Schauen Sie bei anderen nicht weg, wenn Sie den Verdacht haben, dass diese Opfer eines Diebstahls werden könnten. Versuchen Sie, Folgendes zu beachten:
Für den Fall, dass in Ihrer Umgebung Personen den Verdacht erwecken, eine Straftat begehen zu wollen, rufen Sie die Polizei über den Notruf 110 an. Auch dann, wenn Ihr Verdacht sich als falsch erweist. Die Polizei ist für jeden Hinweis auf mögliche Straftaten dankbar. Bitte seien Sie auf folgende Fragen der Polizei vorbereitet:
In diesem Zusammenhang noch weitere sehr nützliche Hinweise:
Notieren Sie sich wichtige Rufnummern für den Notfall, und bewahren Sie Ihre Notizen außerhalb Ihres Portemonnaies auf, weil dies im Ernstfall geklaut worden ist!
Für eine Sperrung müssen Sie folgende Angaben bereit halten: Telefon- und Kundennummer, ggf. Kundenkennwort, außerdem die sog. IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identity, Seriennummer). Diese 15-stellige Nummer ist unter dem Akku aufgetragen oder kann über das Handy durch die Tastenkombination *#06# abgefragt werden.
Bei Verlust, Diebstahl etc. sollte man sein Plastikgeld schnellstmöglich sperren lassen und Anzeige bei der Polizei erstatten. Es empfiehlt sich, Datum und Uhrzeit des Anrufs sowie den Namen des Gesprächspartners beim Sperrdienst zu notieren! Ab der Abgabe der Sperre haftet man üblicherweise nicht mehr für den Mißbrauch der verlorenen Karten, für die Zeit zwischen Diebstahl und Sperrmeldung haben die meisten Kreditkarten eine Haftungsbegrenzung von EUR 50,- vorgesehen.
Über die genauen Leistungen, die man im Notfall in Anspruch nehmen kann (Notfallersatzkarte, Notfallbargeld etc.) informieren Sie sich bitte (besonders vor einer Urlaubsreise) bei der kartenausgebenden Bank bzw. in den Vertragsbedingungen zu Ihrer Karte, da das Leistungspaket sich je nach Herausgeber unterscheidet!
Je nach Processor, den Ihre Bank für die technische Abwicklung benutzt, kann es abweichende Telefonnummern zur Sperrannahme geben, die folgende Aufstellung erhebt darum keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte schauen Sie zur Sicherheit auch in Ihren Kartenbedingungen nach oder vergewissern Sie sich bei der ausgebenden Bank.
Sperrung von Scheck- und Kreditkarten:
Sollte die 116 116 in Ausnahmefällen aus dem Ausland nicht erreichbar sein, können Sie den Sperr-Notruf auch unter der Rufnummer 0049 (0) 30- 40 50 40 50 bzw. +49 (0) 30-40 50 40 50 erreichen!
Und zum Schluss noch ein guter Tipp: Legen Sie doch einfach mal Ihre sämtlichen Ausweis- , Scheck- und sonstigen Karten, auch den Führer- und den Fahrzeugschein, auf einen Fotokopierer - beidseitig - und heften Sie die Kopien bei Ihren Dokumenten ab.
Zur Not reichen solche Kopien als Ausweisersatz. Außerdem erleichtern sie die Beschaffung neuer Ausweise und Karten meist ungemein.