Trickdiebstahl

Klinkenputzer und Drückerkolonnen

Teppichhändler, Staubsaugervertreter und Abonnentenwerber bilden die Grauzone zwischen Trickbetrug und bloßen rüden Verkaufsmethoden. Meist wird minderwertige Ware zu überhöhtem Preis verkauft. Der handgeknüpfte Seidenteppich aus Persien, Wert angeblich 5.000 EUR, Schnäppchenpreis nur 1.000 EUR – weil der letzte und die anderen so erfolgreich verkauft –, entpuppt sich am Ende als indischer Industrieteppich aus Kunstseide im Wert von gerade 120 EUR. Hier nützt das gesetzlich für Haustürgeschäfte vorgesehene Rücktrittsrecht nichts, weil sich Name und Anschrift des charmanten Verkäufers als falsch erweisen. Wenn Sie schon unbedingt etwas an der Haustür bestellen müssen, achten Sie wenigstens auf das richtige Datum oder setzen Sie es noch besser selbst ein, weil das Rücktrittsrecht nach 14 Tagen erlischt, und deshalb meist ein falsches eingetragen wird.
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