Kfz-Anmeldung

Alle zulassungs- bzw. versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuge müssen beim örtlichen Straßenverkehrsamt zugelassen werden. Nur bei Mofas, Mopeds u. a. gibt es Besonderheiten, da sie ein Versicherungskennzeichen führen müssen.
       
Tipps zur Anmeldung:

Was ist für die Zulassung beim Straßenverkehrsamt nötig?

  • Doppelkarte (Versicherungsbestätigungskarte), (neu: elektronische Versicherungsbestätigung*)
  • Kfz-Brief
  • Kfz-Schein (außer bei Neuzulassungen)
  • Abmeldebescheinigung (nur bei Wiederzulassung nach vorübergehender Stilllegung)
  • Amtliches Kennzeichen (bei Ortswechsel)
  • Gültiger Personalausweis
  • ggf. Anhängerschein.

WICHTIG:
Soll die An- oder Ummeldung von einer anderen Person vorgenommen werden, benötigt sie eine schriftliche Vollmacht des Kfz-Halters, die zusammen mit dem Ausweis des Halters der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.

*Das Zulassungssystem für PKW hat sich in Deutschland seit 2008 geändert. Die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer hat die Doppelkarte abgelöst. Hinter dieser eVB-Nummer sind Ihre persönlichen Daten und die Ihres Fahrzeugs hinterlegt und können von Straßenverkehrsämtern und Versicherungen abgerufen werden.

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