




Alle zulassungs- bzw. versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuge müssen beim örtlichen Straßenverkehrsamt zugelassen werden. Nur bei Mofas, Mopeds u. a. gibt es Besonderheiten, da sie ein Versicherungskennzeichen führen müssen.
Tipps zur Anmeldung:
Was ist für die Zulassung beim Straßenverkehrsamt nötig?
WICHTIG:
Soll die An- oder Ummeldung von einer anderen Person vorgenommen werden, benötigt sie eine schriftliche Vollmacht des Kfz-Halters, die zusammen mit dem Ausweis des Halters der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.
*Das Zulassungssystem für PKW hat sich in Deutschland seit 2008 geändert. Die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer hat die Doppelkarte abgelöst. Hinter dieser eVB-Nummer sind Ihre persönlichen Daten und die Ihres Fahrzeugs hinterlegt und können von Straßenverkehrsämtern und Versicherungen abgerufen werden.