





Dieses Gesetz regelt die einkommensteuerliche Behandlung von Aufwendungen für die Altersvorsorge und der daraus erzielten Alterseinkünfte. Altersvorsorgeprodukte werden eingeteilt in die drei Kategorien:
Aufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung und gleichgestellten Systemen, wie z.B. berufsständische Versorgungswerke sowie Rentenversicherungen, die bestimmten Anforderungen genügen (Rürup-Rente), gehören zur Basisversorgung und werden in Schritten steuerfrei gestellt. Im Gegenzug unterliegen Renten aus diesen Systemen der vollen Versteuerung.