Entscheidungskriterien

Die Einbeziehung der Förderung nach dem Altersvermögensgesetz in eine Strategie zum Aufbau einer angemessene Altersversorgung erfordert eine gründliche Prüfung sowohl der gesetzlichen Rahmenbedingungen, der steuerlichen Situation als auch der angebotenen Produkte.

Die bislang gezeigte Zurückhaltung der Makler beim Verkauf dieser Produkte sowie die zögernde Bereitschaft der Verbraucher, sich mit diesem Thema zu beschäftigen und einen Vertrag abzuschließen, hat sicherlich mit der Tatsache zu tun, dass die Förderwege viel zu kompliziert sind, die Aufwendungen des Staates an viel zu viele Bedingungen geknüpft sind und damit unattraktiv werden.

Im Zuge einer Prüfung verschiedener Anlagemöglichkeiten sollten zunächst folgende Fragen beantwortet werden:

Werden die einschränkenden Bedingungen des Altersvermögensgesetzes akzeptiert:

  • Fehlende Kapitaloption, 
  • kein Wohnsitz im Ausland möglich,
  • Vererbung, 
  • eingeschränkte Verfügbarkeit?


Lohnt sich die Förderung im Vergleich zu einer Alternativanlage:

  • Förderquote,
  • Rendite zertifizierter Vertrag,
  • Rendite Alternativanlage,
  • Anlagedauer?


Wie ist die zu erwartende steuerliche Situation

  • während der Ansparphase,
  • während der Rentenbezugszeit?

Wie wahrscheinlich ist eine Veränderung der Lebensumstände und damit eine Änderung der Förderquote:

  • berücksichtigungsfähige Kinder,
  • Einkommensveränderungen?


Wenn alle diese Fragen zu Gunsten einer staatlichen Förderung ausfallen, muss ein geeignetes Produkt ausgewählt werden.

Hier stehen Berater und Anleger vor dem Problem, dass eine Vergleichbarkeit der Angebote eigentlich nicht möglich ist, da die Unternehmen die prognostizierten Renten auf der Basis von völlig unterschiedlichen finanzmathematischen Grundlagen ermitteln, z.B. rechnen einige Unternehmen mit Modellrechnungen, d.h. einem fiktiven Überschusszins und andere mit Beispielrechnungen, d.h. sie legen die aktuellen Überschusszinsen zu Grunde.

Dem Anleger bleibt nur der Vergleich von einzelnen Kriterien, die für ihn einen echten Vor- oder Nachteil darstellen. Solche Kriterien sind:

  • Anpassungsmöglichkeiten, die zu Lasten der Bedingungssicherheit gehen,
  • Kostengünstige Beitragsfreistellung,
  • Absicherungsmöglichkeit der Beiträge im BU-Fall,
  • Berücksichtigung mindestens aller gesetzlich erlaubten Leistungsmöglichkeiten,
  • Möglichkeit eines flexiblen Rentenbeginns,
  • Höhe und Kosten des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages,
  • Flexible Handhabung bei einer Fondsanlage hinsichtlich der Aufteilung der Beträge und des Fondswechsels,
  • Berechnungsbeispiele sollten staatliche Zulagen und Eigenbeträge gleich behandeln.
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