



Der Aufbau einer freiwilligen privaten Altersvorsorge ist ein wesentliches Ziel des Altersvermögensgesetzes (AVmG).
Staatlich gefördert wird dieses Ziel zum einen durch die Gewährung von Zulagen, zum anderen durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten. Die Beiträge dienen im Wesentlichen zur Schließung der neu entstehenden Lücke durch das AVmEG.