





Es wurde festgelegt, dass der Rentenversicherungsbeitrag nicht über 22% steigen, und dass das Rentenniveau nicht auf unter 67% - ausgehend von einer Standardrente nach 45 Versicherungsjahren - sinken soll. Das Nachhaltigkeitsgesetz, das seit 01.01.2005 gilt, korrigiert diesen Wert nach unten, danach soll das Rentniveau nicht unter 43% absinken.
Die jährliche Anpassung der Renten erfolgt nach der so genannten Nettolohnformel. Maßgeblich ist dabei die Bruttolohnentwicklung unter Berücksichtigung des vollen Beitragssatzes zur Rentenversicherung und des Sonderausgabenhöchstbetrages zur privaten Altersvorsorge. Folglich bleiben z.B. Steuersenkungen unberücksichtigt und führen nicht zu einer höheren Rente. Geringe Steigerungen der Nettolöhne lassen auch das Rentenniveau nahezu unverändert.
Seit 01.01.2005 wird der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenformel eingebaut, um dem sich ändernden Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern besser gerecht werden zu können.