Alterseinkünftegesetz

Am 01.01.2005 ist das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) in Kraft getreten.

Dieses Gesetz regelt die einkommensteuerliche Behandlung von Aufwendungen für die Altersvorsorge und der daraus erzielten Alterseinkünfte. Altersvorsorgeprodukte werden eingeteilt in die drei Kategorien:

  • Basisvorsorge,
  • Zusatzvorsorge,
  • und andere Vorsorgeaufwendungen.

Aufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung und gleichgestellten Systemen, wie z.B. berufsständische Versorgungswerke sowie Rentenversicherungen, die bestimmten Anforderungen genügen (Rürup-Rente), gehören zur Basisversorgung und werden in Schritten steuerfrei gestellt.

Im Gegenzug unterliegen Renten aus diesen Systemen der vollen Versteuerung.

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