Schutz vor Arbeitsunfällen

Berufsunfälle

Der Volksmund erkennt den Maurer an dem dicken Bierbauch und den Tischler an den fehlenden Fingern. Der klassische „Tischlergruß“ lautet: „Ober, fünf Bier bitte“; an der Hand am erhobenen Arm mit den gespreizten Fingern sind aber nur noch drei Finger vorhanden.

Bierbäuche mögen selten Unfallursache sein; Alkoholgenuss auf dem Bau sicher oft, ohne im Unfallprotokoll ausführlich erwähnt zu werden.

Auffällig ist, dass nur bei Tischlern Handverletzungen durch gefahrgeneigte Maschinen im Vordergrund stehen. Bei den übrigen Gewerken Bau, Elektro und Metall, die ebenso wie das Gewerk Holz Thema dieses Ratgebers sind, stehen die sogenannten „SRS-Unfälle“, Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Stürzen, Ausrutschen und Stolpern, eindeutig an der Spitze.

Wie im Kapitel „Unfallschwerpunkte" ausgeführt, nehmen bei den „SRS-Unfällen“ die Unfälle von und mit Leitern den ersten Rang ein. Für uns gehören dazu auch die Sturzunfälle von Gerüsten und in Baugruben. Als Nächstes folgen nach unseren Erkenntnissen in dieser Unfallgruppe die Verletzungen infolge von Ab- und Ausrutschen und dann die Unfälle durch Stolpern und Umknicken im Fußgelenk.

Bei der Auswertung der Statistik fällt auf, dass eine große Gruppe von Arbeitsunfällen unter „Sonstige“ eingeordnet wird. Ursache dafür ist die Vielfalt der Unfallursachen, die daraus herrührt, dass bei handwerklichen Tätigkeiten fast immer eine Unfallgefahr besteht, sodass der Handwerker niemals nachlässig und unvorsichtig sein darf, wenn er keinen Unfall erleiden will.

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