Das Bürgerentlastungsgesetz

Steuerersparnis durch das Bürgerentlastungsgesetz sinnvoll nutzen

Mit Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes zum 1. Januar 2010 können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nun deutlich stärker berücksichtigt werden als bisher. Dadurch ergibt sich für Sie in vielen Fällen ein höheres Nettoeinkommen. Dies sollten Sie nutzen, um den eigenen Versicherungsschutz zu ergänzen.

Steuerentlastung insbesondere für Familien
Das Bürgerentlastungsgesetz, das Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt, beschert gesetzlich und privat Krankenversicherten eine steuerliche Entlastung von rund 9,5 Milliarden Euro jährlich. Sie können ihre Beiträge erstmals für das Steuerjahr 2010 – bei Arbeitnehmern ohne Arbeitgeberanteil – als Vorsorgeaufwendungen vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Das Finanzamt erstattet unter Umständen einen großen Teil dieser Beiträge – in der Spitze bis zu rund 50 Prozent. Berücksichtigt werden dann auch Beiträge, die der Steuerpflichtige als Versicherungsnehmer für die Absicherung seines Ehegatten, seiner Kinder oder seines eingetragenen Lebenspartners leistet. Damit profitieren Familien besonders stark.

Welche Beiträge sind steuerlich abzugsfähig?
Nicht berücksichtigt wird bei gesetzlich Krankenversicherten mit Krankengeldanspruch der Beitragsanteil, der auf das Krankengeld entfällt. Hier setzt das Finanzamt einen pauschalen Kürzungssatz von vier Prozent an, sodass dann 96 Prozent des Gesamtbeitrags steuerlich geltend gemacht werden können.

Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind mit dem Beitragsanteil als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig, der den gesetzlichen Leistungen entspricht. Anrechenbare Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge können in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Eine Höchstgrenze gibt es hierfür nicht. Eventuelle Beitragsrückerstattungen oder ein Arbeitgeberzuschuss mindern den steuerlich anzusetzenden Jahresbeitrag.

Das Plus im Portemonnaie sinnvoll nutzen …
Vielleicht haben Sie die Auswirkungen des Gesetzes bereits zu Jahresbeginn am eigenen Geldbeutel gespürt. Das Plus im Portemonnaie sollten Sie nutzen, um den eigenen Versicherungsschutz auszubauen.

… als Ergänzung des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes
So könnte Ihnen etwa als gesetzlich Krankenversicherter der Betrag zum Beispiel dazu dienen, Ihren Kassenschutz mit einer privaten Krankheitskostenzusatzversicherung aufzustocken. Diese kann Sie unter anderem bei den gesetzlichen Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel entlasten, im Krankenhaus das Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Chefarztbehandlung finanzieren oder auch die Versorgungslücke bei Zahnersatz und Zahnbehandlung schließen.

… für die wichtige Pflegeabsicherung
Eine weitere Möglichkeit, die Steuerersparnis aus dem Bürgerentlastungsgesetz sinnvoll einzusetzen, ist die Finanzierung einer privaten Pflegezusatzversicherung. Die Pflegepflichtversicherung deckt nur maximal die Hälfte der tatsächlichen Pflegekosten ab; daher ist ein privater Pflegeschutz Experten zufolge dringend geboten. Doch nur eine Minderheit hat diese essentielle Police bereits abgeschlossen, so das Ergebnis einer repräsentativen Pflegestudie der SIGNAL IDUNA. Ein preiswerter Einstieg ins Pflegetagegeld ist für Sie das Produkt PflegeUnfall, das komplett auf Gesundheitsfragen verzichtet und bei Pflegebedürftigkeit leistet, die infolge eines Unfalls eingetreten ist. Der Tarif PflegeSTART bietet Ihnen eine preisgünstige Grundsicherung an und leistet in Pflegestufe 3 auch, wenn der Pflegefall nicht durch einen Unfall bedingt ist. Sie können den Versicherungsschutz später aufstocken, und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Tarif zeichnet sich durch eine einfache Gesundheitsprüfung aus und beinhaltet auch Leistungen bei Demenz. Doch hier wie für alle privaten Pflegezusatzversicherungen gilt: Sie sollten möglichst frühzeitig abgeschlossen werden.

… oder für die eigene Altersvorsorge
Schließlich können die finanziellen Vorteile durch das Bürgerentlastungsgesetz natürlich auch in den Auf- und Ausbau einer privaten Altersversorgung fließen. Nur eines sollten Sie auf keinen Fall tun: den jetzt zum Handeln günstigen Zeitpunkt ungenutzt verstreichen lassen.

Broschüre mit den wichtigsten Fragen und Antworten
Die SIGNAL IDUNA bietet Ihnen eine Broschüre mit den wichtigsten Fragen und Antworten. Diese können Sie sich hier herunterladen:

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