Wenn ein Unfall eingetreten ist, sollten Sie einige Punkte beachten:
Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht des Versicherers herbeiführt, ist unverzüglich ein Arzt hinzuzuziehen.
Der Unfall muß der Versicherungsgesellschaft unverzüglich gemeldet werden. Ihre Meldung können Sie direkt per Online-Formular aufgeben. Natürlich kann Ihre Unfallmeldung auch schriftlich, telefonisch oder per Fax erfolgen.
Bei Ihrer Unfallmeldung müssen Sie die Umstände, die zu dem Unfall geführt haben genau, ausführlich und wahrheitsgemäß schildern. Beachten Sie, dass Falschmeldungen zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können.
Um eine schnelle Regulierung zu gewährleisten, sollten Sie bei den behandelnden Ärzten darauf hinwirken, dass angeforderte Berichte und Gutachten schnellstmöglich dem Versicherer zur Verfügung gestellt werden.
Hat der Unfall den Tod zur Folge, so ist dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn der Unfall schon angezeigt ist. Die Meldung soll per Fax, kann aber auch telefonisch erfolgen.