Was ist zu beachten, wenn ein Schadenfall eingetreten ist:
- Melden Sie bitte einen eingetretenen Schadenfall unverzüglich bei uns. Dies kann schriftlich, telefonisch oder auch per Online-Formular erfolgen.
- Schildern Sie bitte den genauen Schadenhergang.
- Helfen Sie uns bei der Feststellung von Ursache und Höhe des Schadens, indem Sie alle notwendigen Auskünfte erteilen, insbesondere Name, Anschrift und Telefonnummer des Geschädigten.
- Bitte nehmen Sie, ohne vorherige Absprache mit uns, keine Zahlungen an den Geschädigten vor. Dafür sind wir ja da.
- Gegen einen vom Geschädigten beantragten gerichtlichen Mahnbescheid sollten Sie sofort Widerspruch einlegen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Sie uns über den Eingang eines solchen Mahnbescheides, bzw. einer Ihnen zugestellten Klage, umgehend informieren.
- Leiten Sie bitte alle bei Ihnen eingehenden Schriftstücke und Belege, die im Zusammenhang mit dem Schadenfall stehen, unverzüglich an uns weiter.