Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Angaben gem. §10a Abs. 2a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG):

Das AGG erlaubt geschlechtsspezifische Abweichungen bei den Beiträgen oder Leistungen, sofern sich dies durch eine unterschiedliche Risikosituation rechtfertigen lässt.

Das Geschlecht ist in der Unfallversicherung ein Risiko bestimmender Faktor. Deshalb gibt es bei unseren Produkten geschlechtsspezifische Unterschiede, die auf statistisch erfassten Beobachtungen in der Vergangenheit beruhen.

Aktuelle Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Statistischen Grundbedarf zeigen die Bedeutung des Geschlechts für die Einschätzung des zu versichernden Risikos.

Diese sind veröffentlicht unter: Bedeutung des Geschlechts in der Unfallversicherung

In der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) ergibt sich aufgrund der Kalkulationsgrundlagen eine zusätzliche Bedeutung des Geschlechts.
Grundlage für die Kalkulation der Versicherungsverträge sind Daten aus der Lebens- und Rentenversicherung.

Aktuelle Daten hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht unter: Bedeutung des Geschlechts in der UBR

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