Fit für die Abgeltungsteuer

Details

Die neue Abgeltungsteuer in Höhe von 25% ist eine Quellensteuer (Kapitalertragsteuer), die ab dem Jahr 2009 auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben wird. Ihr unterliegen Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und Zertifikaten sowie private Veräußerungsgewinne. Das bisherige Halbeinkünfteverfahren, wonach bei Dividenden nur die Hälfte der Erträge zu versteuern ist, entfällt. Die Abgeltungssteuer wird von dem Kreditinstitut direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Neu bei der Abgeltungsteuer ist die generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Diese ersetzt die bisherige Regelung der zwölfmonatigen Spekulationsfrist. Das gilt allerdings nur für Neuanlagen ab 1. Januar 2009, d.h. alle Wertpapiere, die bis 31. Dezember 2008 gekauft werden, unterliegen der alten Regelung und sind bei Veräußerung nach zwölf Monaten steuerfrei.

Der Steuersatz von 25% betrifft alle Sparer gleichermaßen. Das heißt auch: Für Großverdiener gilt nun nicht mehr der persönliche Einkommenssteuersatz von bis zu 45%. Einzig bei Kleinstverdienern ermäßigt sich der Steuersatz. Wenn der individuelle Steuersatz unter 25% liegt, kann der Anleger sich die Differenz im Rahmen der Einkommensteuererklärung erstatten lassen.

uid:1 / 11.09.2008 15:01:38 / 27550
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